Prüferin: Wie ordnen Sie Nahrungsergänzungsmittel rechtlich ein, und welche Konsequenz hat das für die Beratung in der Apotheke?
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Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel und keine Arzneimittel. Daraus folgt für die Beratung:
Es darf nicht mit Heilungs- oder Linderungsversprechen geworben oder beraten werden wie bei einer krankheitsbezogenen Therapie.
Der Fokus liegt auf der Ergänzung der normalen Ernährung bei tatsächlichem oder anzunehmendem Mehrbedarf (z. B. Lebensphase, Ernährungsform, Risikokonstellation).
Bei Verdacht auf einen klinisch relevanten Mangel oder eine Erkrankung gehört die ärztliche Abklärung in den Vordergrund; NEM können eine gezielte Therapie dann nicht ersetzen.
Erwartungsmanagement ist wichtig: Außerhalb klarer Indikationen ist der Nutzen häufig begrenzt, während Fehlanwendung (z. B. Überdosierung, Interaktionen) Schaden verursachen kann.
Examens-Tipp: Starte strukturiert mit „Lebensmittel vs. Arzneimittel“ und leite daraus direkt ab, was du in der Beratung darfst (keine Heilversprechen) und was du tun musst (Bedarf prüfen, ggf. Arztabklärung).
Frage 2
Prüferin: Welche Punkte gehören für Sie zwingend in die pharmazeutische Anamnese, wenn Kundinnen oder Kunden ein Nahrungsergänzungsmittel wünschen?
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Ziel ist, den tatsächlichen Bedarf und Risiken (Interaktionen, Kontraindikationen) zu erkennen. Zwingend gehören dazu:
Welche Beschwerden bestehen, seit wann und wie ausgeprägt?
Gibt es eine besondere Lebensphase (Schwangerschaft/Stillzeit, Kindheit, hohes Alter)?
Welche Ernährungsweise liegt vor (z. B. vegan/vegetarisch, einseitige Diät)?
Welche Erkrankungen/Diagnosen bestehen (z. B. Malabsorption, Alkoholabhängigkeit, Nierenerkrankung)?
Welche Arzneimittel (inkl. Selbstmedikation) werden eingenommen (relevant z. B. Antibiotika, Antikoagulanzien, Schilddrüsenhormone)?
Wurde ein Mangel labordiagnostisch bereits nachgewiesen?
Allergien/Unverträglichkeiten.
Aus der Anamnese wird abgeleitet, ob überhaupt eine sinnvolle Supplementierung vorliegt oder ob eine ärztliche Diagnostik (z. B. bei Eisen-/B12-Verdacht) notwendig ist.
Examens-Tipp: Denke in der Prüfung an drei Blöcke: Symptom/Zeitraum, Risiko für Mangel (Ernährung/Lebensphase/Erkrankungen), Sicherheit (Medikation/Interaktionen/Kontraindikationen).
Frage 3
Prüferin: Welche nichtmedikamentösen Basismaßnahmen sprechen Sie an, bevor Sie ein Nahrungsergänzungsmittel empfehlen?
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Bevor ein NEM erwogen wird, sollte immer die Basis optimiert werden:
Regelmäßige Bewegung und Aufenthalt im Freien (relevant für Vitamin-D-Synthese).
Genussmittel reflektieren, z. B. Alkohol reduzieren.
Ausreichend trinken, v. a. bei Hitze oder erhöhter Aktivität.
Lebensphasenspezifische Hinweise: z. B. in der Schwangerschaft Folsäure (zusätzlich zur Ernährung) und bei Senioren auf Protein- und Mikronährstoffzufuhr achten.
Damit wird klar kommuniziert: Supplemente sind nicht die erste Maßnahme, sondern eher eine Ergänzung bei plausibler Indikation.
Examens-Tipp: Wenn du Basismaßnahmen nennst, verknüpfe sie kurz mit dem Beratungsziel: „Erst Ernährung/Lebensstil optimieren, dann supplementieren, wenn ein Mehrbedarf wahrscheinlich ist.“
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