Unfallverhütung und Arbeitsschutz
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Jeder Apothekenbetrieb muss die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen. Die wichtigsten Regelungen findest du im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Diese Vorschriften sind keine Theorie: Sie verpflichten alle Arbeitgeber, insbesondere aber Apothekenleiter:innen, das Arbeiten möglichst sicher zu gestalten und alle Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen.
Gefährdungsbeurteilung als Basis
Bevor Schutzmaßnahmen ergriffen werden, steht die systematische Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Basis für gezielten Arbeitsschutz. Hierbei werden alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten analysiert:
- Welche Gefahren bestehen beim Umgang mit Arzneistoffen, Chemikalien und Geräten?
- Wo treten Belastungen wie Lärm, monotone Tätigkeiten oder Zwangshaltungen auf?
- Wie ist die Gefährdung durch biologische Stoffe, z. B. bei Blutentnahmen?
- Gibt es Risiken durch Stress, Kundenkontakt oder Alleinarbeit?
Ergebnisse und Maßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Änderungen im Apothekenablauf (neue Geräte, Arbeitsverfahren, Bauarbeiten) erfordern eine neue Bewertung.
Das STOP-Prinzip: Schutzmaßnahmen in der Apotheke
Das sogenannte STOP-Prinzip legt die Reihenfolge bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen fest:
- Substitution (S): Gefährliche Stoffe und Verfahren durch weniger gefährliche Alternativen ersetzen (z. B. ungefährliche Reinigungsmittel statt Gefahrstoffe).
- Technische Schutzmaßnahmen (T): Einrichtungen wie Sicherheitswerkbänke, Absaugungen oder Spritzschutz einsetzen.
- Organisatorische Maßnahmen (O): Arbeitsabläufe optimieren, klare Zuständigkeiten schaffen, Beschäftigte schulen.
- Persönliche Schutzausrüstung (P): Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder Laborkittel tragen, wenn ein Risiko technisch/organisatorisch nicht ausgeschlossen werden kann.
Diese Reihenfolge ist verpflichtend, persönliche Schutzausrüstung ist immer nur die „letzte Barriere“.
Gefahrstoffe müssen stets fachgerecht gelagert, gekennzeichnet und entsorgt werden. Verwende geeignete Abfallbehälter für Chemikalien und Arzneimittelreste und achte auf aktuelle Sicherheitsdatenblätter. Sicherheitsschränke und beschriftete Regale erleichtern die Orientierung und verhindern unbeabsichtigten Kontakt.
Typische Gefährdungen in der Apotheke
Die Arbeitswelt Apotheke bringt vielfältige Risiken mit sich:
- Chemische Gefährdungen: Bei der Herstellung von Rezepturen (z. B. Hormon-, Zytostatika-, Antikörperhaltige Zubereitungen), Reinigung, Desinfektion und Abfallentsorgung.
- Biologische Gefährdungen: Kontakt zu Blut, Sekreten (z. B. im Rahmen von Blutdruckmessung, Blutzuckertests).
- Brand- und Explosionsgefahr: Umgang mit entzündlichen Flüssigkeiten (z. B. Alkohol), Aufbewahrung von Lösungsmitteln, Elektrogeräte.
- Ergonomische Belastungen: Langes Stehen, sich wiederholende Bewegungsabläufe, ungeeignete Sitz- und Steharbeitsplätze.
- Psychische Belastungen: Zeitdruck, Konflikte im Kundenkontakt, hohe Verantwortung.
- Sturz- und Stolpergefahren: Verpackungsmaterial, nasse Böden, schlecht gesicherte Leitern.
Gerade beim Umgang mit Zytostatika oder anderen hochaktiven Wirkstoffen sind Techniken wie das Arbeiten in der Sicherheitswerkbank verbindlich.
Umsetzung im Apothekenalltag: Praktische Beispiele
- Schutzkleidung tragen und regelmäßig wechseln, z. B. bei Rezepturarbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen.
- Sicherheitswerkbänke nutzen, wenn mit potenziell gefährlichen Aerosolen zu rechnen ist.
- Kennzeichnung: Deutliche Beschriftung der Chemikalien, getrennte Lagerung, Notfallnummern und Sicherheitsdatenblätter griffbereit.
- Entsorgung: Klare Regeln für Arzneimittelreste, Abfälle aus Blutzucker-, Blutdruckmessungen, Kanülen (Sharps-Box verwenden!).
- Arbeitsplatzgestaltung: Ergonomische Steh- und Sitzplätze, Antiermüdungsmatten bei langen Standzeiten, regelmäßige Arbeitsplatzwechsel.
Regelmäßige Wartung aller Arbeitsmittel (z. B. Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Ausstattung, Laborgeräte) ist Pflicht!
Schutzausrüstung in Apotheke/Labor (Beispiele)
| Tätigkeit | Risiko | PSA/Technik |
|---|---|---|
| Rezepturherstellung | Hautkontakt, Inhalation | Handschuhe, Laborkittel, evt. Schutzbrille, ggf. Atemschutz |
| Aseptische Zubereitung | Kontamination | Sterile Handschuhe, Mundschutz, Laminar-Flow-Werkbank |
| Entsorgung Gebrauchsnadeln | Stichverletzung, Infektion | Stechfeste Sharps-Box, Einmalhandschuhe |
| Reinigung mit Chemikalien | Verätzung, Einatmen | Handschuhe, Schutzbrille, ggf. Abzug |
Rollen und Verantwortlichkeiten
- Apothekenleitung trägt die Verantwortung für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
- Alle Mitarbeitenden müssen Vorschriften beachten, Gefährdungen melden und an erforderlichen Schulungen teilnehmen.
- Unterweisungen müssen mindestens jährlich und anlassbezogen (z. B. bei Änderungen) erfolgen – inklusive Dokumentation.
- Betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind bei Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen durchzuführen.
Dokumentation und Unfallmeldung
Unfälle und Beinahe-Unfälle (Beinahe-Fehler) müssen dokumentiert werden – auch um aus Fehlern zu lernen. Bei schweren Unfällen: Sofortige Meldung an die Berufsgenossenschaft (DGUV), Dokumentation für Nachverfolgung und Versicherungsschutz.
Gefährdungen und Fehler offen ansprechen und dokumentieren – nur so kann Sicherheit im Alltag stetig verbessert werden.
Zusammenfassung
- Apothekenleitung ist für sichere Arbeitsbedingungen verantwortlich – zentrale Vorgabe ist das Arbeitsschutzgesetz.
- Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht und wird regelmäßig aktualisiert.
- Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip gewählt: Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich.
- Typische Gefährdungen umfassen chemische, biologische, mechanische, ergonomische und psychische Risiken.
- Persönliche Schutzausrüstung muss passend zur Gefährdung benutzt werden.
- Regelmäßige Unterweisungen, Schulungen und arbeitsmedizinische Vorsorge bestimmen den Alltag.
- Dokumentation und Meldung von Unfällen/Beinahe-Unfällen sichern die kontinuierliche Verbesserung im Betrieb.
Kenntnis und konsequente Anwendung dieser Grundprinzipien gewährleisten nicht nur den Schutz des eigenen Teams, sondern stellen auch einen störungsfreien Apothekenbetrieb sicher.
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