Umgang mit Blut und Blutprodukten
Besonderheiten von Blut und Blutprodukten
Blut und Blutprodukte zählen zu den sensibelsten Arzneimitteln, mit denen du es in der Apotheke zu tun hast. Sie werden entweder direkt aus menschlichem Blut gewonnen (z.B. Erythrozytenkonzentrate, Thrombozytenkonzentrate, Plasma) oder aus Bestandteilen des Plasmas wie Gerinnungsfaktoren (z.B. Faktor VIII-Präparate). Auch biotechnologisch hergestellte Ersatzstoffe (rekombinante Blutgerinnungsfaktoren) fallen in diesen Bereich.
Der direkte Bezug zum Menschen macht hohe Sicherheitsstandards und spezielle Regularien nötig – du bist nicht im „normalen Arzneimittel-Alltag“, sondern bewegst dich im Bereich einer sehr regulierten, stark kontrollierten Produktgruppe.
Zuständigkeiten und regulatorischer Rahmen
Für die Überwachung, Prüfung und Zulassung von Blut und Blutprodukten ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verantwortlich. Zu dessen Aufgaben gehören:
- Zulassung und Überwachung entsprechender Arzneimittel
- Durchführung oder Überwachung der vorgeschriebenen Chargenprüfung und -freigabe vor dem Inverkehrbringen einiger Blutprodukte
Im Gegensatz zu klassischen Fertigarzneimitteln fällt diese Gruppe also nicht in die Zuständigkeit des BfArM.
Qualitätssicherung: Behördenchargenprüfung
Bestimmte Blutprodukte (z.B. Gerinnungsfaktorkonzentrate, Immunglobuline) dürfen erst dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie neben der Herstellerfreigabe zusätzlich eine behördliche Freigabe durch das PEI erhalten haben. Diese amtliche Chargenprüfung dient der Sicherheit – insbesondere wegen des verbleibenden Restrisikos durch mögliche Infektionserreger und der weitreichenden Konsequenz im Schadensfall.
Blutprodukte sind häufig zweifach geprüft: neben dem Hersteller muss auch das Paul-Ehrlich-Institut die Charge freigeben.
Dokumentationspflichten in der Apotheke
Der rechtssichere Umgang mit Blut und Blutprodukten ist in den Apothekenbetriebsordnungen und transfusionsrechtlichen Gesetzen genau geregelt. Im Vordergrund steht die lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder Charge, um im Fall eines Zwischenfalls (z.B. Infektion, Rückruf) schnell und präzise reagieren zu können.
Wesentliche Dokumentationsinhalte pro Charge:
- Eindeutige Arzneimittelbezeichnung und Chargennummer
- Menge der erworbenen / abgegebenen Packungen
- Datum des Erwerbs und der Abgabe
- Name und Anschrift des/der verordnenden Arztes/Ärztin
- Name und Anschrift des Lieferanten
- Patientenbezogene Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse
Bei Belieferung des Sprechstundenbedarfs: entsprechende Praxisdaten statt Patientendaten
Die Form der Dokumentation ist nicht einheitlich vorgeschrieben – entscheidend ist aber die Vollständigkeit.
Die Aufbewahrungsfrist für Dokumente zu Blut- und Blutprodukten beträgt mindestens 30 Jahre!
Beispiel einer Dokumentationstabelle
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Arzneimittel | Faktor VIII-Konzentrat |
| Charge | 2024AB102 |
| Erworbene Menge | 6 Ampullen |
| Datum Erwerb | 01.06.2024 |
| Lieferant | PharmaDirect GmbH, Musterstadt |
| Verordnender Arzt | Dr. Max Mustermann, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt |
| Abgegebene Menge | 2 Ampullen |
| Datum Abgabe | 02.06.2024 |
| Patientenangaben | Anna Müller, 12.04.2010, Hauptstr. 1, 99999 Ort |
Die Tabelle verdeutlicht, wie eine vollständige Dokumentation aussehen kann. Du kannst für deine Apotheke eigene Formulare oder elektronische Dokumentationssysteme nutzen, musst aber sicherstellen, dass alle geforderten Angaben enthalten und nachvollziehbar sind.
Praktische Aspekte im Apothekenalltag
Beim Erwerb, der Lagerung und der Abgabe von Blutprodukten sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Immer auf lückenlose Dokumentation und Zuordnung der Chargen achten.
- Besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Kühlkette und die sachgerechte Lagerung legen.
- Bei Auslieferung oder Aushändigung ist sicherzustellen, dass der Patient oder die Praxis eindeutig identifiziert ist.
- Bei Sprechstundenbedarfs-Belieferungen: Abgrenzung zu patientenbezogener Dokumentation beachten.
- Im Verdachtsfall einer Nebenwirkung, Infektion oder bei Rückrufen sofortige Rückmeldung an das PEI und ggf. Information/Beratung der Patienten und verordnenden Ärzte.
Die lange Aufbewahrungsfrist ist auch nach einer Apothekenschließung sicherzustellen – dafür ggf. rechtzeitig Übergabe oder Archivierung planen. Im Falle der Vernichtung der Unterlagen nach Ablauf der Frist sind Datenschutzvorschriften einzuhalten.
Kommunikation und Beratung
Wenn du Patienten oder Praxen zu Blutprodukten berätst, stehen meist folgende Themen im Vordergrund:
- Richtige Lagerung (meist gekühlt, genaue Angaben dem Produkt entnehmen)
- Handhabung und Anwendung, insbesondere bei Heimselbstanwendung (z.B. Hämophilie-Patient:innen)
- Hinweise zu möglicher Übertragbarkeit von Krankheiten trotz aller Prüfungen (realistisches Restrisiko)
- Umgang im Not- oder Fehlerfall (z.B. Kontaktaufnahme bei Unverträglichkeiten, wie vorgehen bei Rückruf)
- Bei der Beratung: immer dokumentieren, was besprochen wurde, und relevante Patientenangaben sorgfältig aufnehmen
Grenzen der pharmazeutischen Betreuung
Grenzen ergeben sich dort, wo besondere medizinische Bewertung oder Intervention erforderlich ist (z.B. bei Nebenwirkungen, Verdacht auf Unverträglichkeit, fehlerhafte Applikation). Dann immer Rücksprache mit dem/r behandelnden Arzt/Ärztin oder – wenn geboten – mit dem PEI aufnehmen. Bei Notfällen gilt ohnehin: sofortige Kontaktaufnahme mit Rettungsdiensten!
Zusammenfassung
- Blut und Blutprodukte unterliegen strengsten gesetzlichen Regelungen.
- Für Zulassung und behördliche Chargenfreigabe ist primär das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.
- Apotheken müssen den Erwerb und die Abgabe jeder Charge vollständig dokumentieren – mit patienten- oder praxisbezogenen Daten.
- Die Aufbewahrungsfrist der Dokumente beträgt mindestens 30 Jahre.
- Lückenlose Rückverfolgbarkeit im Fall von Zwischenfällen ist das Ziel.
- Form der Dokumentation ist nicht festgelegt, aber Vollständigkeit ist Pflicht.
- Bei Beratung, Lagerung und Herausgabe besteht besondere Sorgfaltspflicht.
- Grenzen der pharmazeutischen Betreuung kennen und im Zweifel ärztliche Unterstützung hinzuziehen.
Mit diesem Wissen kannst du in der Apotheke sicher und rechtskonform mit Blut und Blutprodukten umgehen – und bist für kritische Situationen gut vorbereitet.
Feedback
Melde Fehler oder Verbesserungsvorschläge zur aktuellen Seite über dieses Formular ❤️. Als Dankeschön verlosen wir nach dem 1. Staatsexamen 3x 50 € unter allen Teilnehmenden 💰. Jedes konstruktive Feedback erhöht deine Gewinnchancen. Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.
✓ Vielen Dank! Dein Feedback wurde erfolgreich gesendet.