Prüferin: Eine Angehörige fragt in der Apotheke nach einem frei verkäuflichen Mittel, das die Demenz ihres Vaters „stoppen“ soll. Wie ordnen Sie das Ziel und die Grenzen der Selbstmedikation in dieser Situation ein?
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In der Selbstmedikation kann bei demenziellen Erkrankungen keine kausale Therapie und keine „Heilung“ erreicht werden. In der Beratung sollte daher zunächst die Erwartungshaltung realistisch eingeordnet werden:
Ziel kann höchstens eine beschwerdeorientierte Unterstützung sein, z. B. leichte Stabilisierung von Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Alltagskompetenz.
Eine Verhinderung des Fortschreitens ist durch OTC-/Nahrungsergänzungsmittel nicht belegt.
Der Schwerpunkt liegt in der Apotheke häufig auf nichtmedikamentösen Basismaßnahmen (Struktur im Alltag, Bewegung, kognitive Aktivierung, Ernährung/Flüssigkeit) und auf der Unterstützung der Angehörigen (Organisation, Alltagshilfen, Medikationsmanagement).
Zusätzlich sollte darauf hingewiesen werden, dass bei Unsicherheit über Diagnose/Verlauf oder bei Warnzeichen eine ärztliche Abklärung notwendig ist. Eine Anpassung bestehender ärztlicher Medikation erfolgt nicht eigenständig, sondern nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
Examens-Tipp: Starte in der Prüfung mit dem Dreiklang: Was ist realistisch erreichbar? (Support, nicht Heilung) – was ist die Basis? (nichtmedikamentöse Maßnahmen) – wann zum Arzt? (Warnzeichen/unklarer Verlauf). Damit wirkst du sehr praxisnah.
Frage 2
Prüferin: Welche Informationen sollten Sie im Beratungsgespräch erheben, um einschätzen zu können, ob eine kognitive Beschwerdesymptomatik überhaupt für eine Selbstmedikation geeignet ist?
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Pharmazeutisch sinnvoll ist eine strukturierte Anamnese, die vor allem Verlauf, Alltagseinschränkung und arzneimittelbezogene Risiken erfasst:
Zeitlicher Verlauf: seit wann bestehen die Beschwerden, schleichend oder rasch zunehmend?
Ausmaß der Einschränkungen: Gedächtnis/Orientierung, Sprache, Urteilsvermögen, Alltagskompetenz; Auswirkungen auf soziales Leben.
Begleitsymptome: z. B. starke Verwirrtheit, Wahn, Halluzinationen, Stürze, ausgeprägter Schwindel.
Vorerkrankungen/Risikofaktoren: z. B. Schlaganfall, Depression, Diabetes, Hypertonie.
Wichtig: Bei älteren Patienten ist das Gespräch häufig mit Angehörigen oder Pflegepersonal zu führen, da die Selbstwahrnehmung eingeschränkt sein kann. Bei Hinweisen auf akute Verschlechterung oder Red Flags ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.
Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort wie in der Apotheke: Verlauf – Funktion im Alltag – Red Flags – Risiken durch Vorerkrankungen/Medikation. Das zeigt, dass du triagieren kannst.
Frage 3
Prüferin: Ein Kunde möchte Ginkgo kaufen und nimmt dauerhaft ein blutgerinnungshemmendes Arzneimittel ein. Was ist Ihr zentraler Beratungsschwerpunkt?
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Der zentrale Beratungsschwerpunkt ist das potenziell erhöhte Blutungsrisiko und die Notwendigkeit der ärztlichen Rücksprache.
Standardisierte Ginkgo-biloba-Extrakte können die Blutgerinnung beeinflussen und damit das Blutungsrisiko erhöhen.
Bei gleichzeitiger Einnahme von Antikoagulanzien (z. B. Phenprocoumon, DOAKs) sowie auch bei Thrombozytenaggregationshemmern (z. B. ASS, Clopidogrel) sollte Ginkgo nicht „einfach dazu“ empfohlen werden, sondern nur nach ärztlicher Abklärung.
Auch vor geplanten Operationen ist Vorsicht geboten.
Ergänzend sollte die erwartbare Wirkung realistisch erklärt werden (allenfalls leichte Unterstützung, keine Heilung) und auf die Einnahmedauer hingewiesen werden, falls der Arzt zustimmt.
Examens-Tipp: Wenn in der Frage „Ginkgo“ vorkommt, punkte mit dem Stichwort Blutung plus dem klaren Satz: „Nur nach Rücksprache mit dem Arzt bei Gerinnungshemmern/OPs.“ Dann erst Dosierung/Wirkbeginn ergänzen.
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