Pharmazeutische Dienstleistungen und Apothekenübliche Dienstleistungen
Abgrenzung: Pharmazeutische und apothekenübliche Dienstleistungen
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) und apothekenübliche Dienstleistungen (auDL) sind feste Bestandteile des Versorgungsangebots in öffentlichen Apotheken. Beide Gruppen von Dienstleistungen stärken die Arzneimitteltherapiesicherheit und Arzneimittelanwendung. Allerdings gibt es Unterschiede hinsichtlich rechtlicher Grundlagen, Anforderungen und Vergütung.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind vergütete, genau definierte Leistungen, die über die Standardversorgung hinausgehen und in der Regel besondere Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Qualität stellen. Apothekenübliche Dienstleistungen sind eng an den Apothekenbetrieb gekoppelt und typisch für die Beratung und Unterstützung im direkten Patientenkontakt.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Vertrag zur Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen (nach § 129 Abs. 5e SGB V)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Während pharmazeutische Dienstleistungen im SGB V und durch Rahmenverträge definiert sind, ergeben sich apothekenübliche Dienstleistungen hauptsächlich aus der ApBetrO und der „Berufsausübungspflicht“.
Pharmazeutische Dienstleistungen sind explizit definiert und werden vergütet. Sie setzen eine besondere Qualifikation voraus und sind an die Erfüllung detaillierter Prozess- und Dokumentationsanforderungen gebunden. Apothekenübliche Dienstleistungen sind dagegen Teil der Grundversorgung, nicht immer vergütet und weniger streng reglementiert.
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
Die aktuellen vergüteten pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen unter anderem:
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
(bei Patienten mit mindestens fünf systemisch wirkenden Arzneimitteln zur dauerhaften Anwendung) - Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung
(z.B. bei Inhalativa, Antikoagulanzien, Neuverordnungen) - Blutdruckmessung bei Hypertonikern
- Therapiebegleitung bei oraler Antitumortherapie
- Erweiterte Beratung bei organisierter Substitutionstherapie (Opioid-Agonisten)
Jede einzelne Dienstleistung folgt einem definierten Ablauf:
- Information und Einwilligung des Patienten
- Strukturierte Anamnese sowie Erfassung der Medikation
- Dienstleistungserbringung nach Standard (z.B. Einweisung, Messung)
- Ergebnisvermittlung und ggf. risikoorientierte Weiterleitung
- schriftliche Dokumentation und Abrechnung
Beispiel: Bei der Medikationsberatung werden Arzneimitteltherapierisiken identifiziert (z.B. Wechselwirkungen, Doppelverordnungen, Adhärenzprobleme) und konkrete Empfehlungen zur Optimierung gemacht.
Besonderheiten:
Für die Durchführung sind häufig besondere Qualifikationen, wie nachgewiesene Weiterbildungen, erforderlich. Zudem besteht Dokumentations- und Nachweispflicht, die in der Apotheke archiviert werden muss.
Häufige Fragen im Beratungsgespräch
Im Rahmen pharmazeutischer Dienstleistungen sind folgende Fragen besonders hilfreich:
- Welche Arzneimittel nehmen Sie regelmäßig ein?
- Gibt es Schwierigkeiten bei der Anwendung (z.B. Tablettengröße, Handhabung von Inhalatoren)?
- Haben Sie Nebenwirkungen oder ungewöhnliche Beschwerden beobachtet?
- Wie bewahren Sie Ihre Arzneimittel auf?
- Gibt es neue Verordnungen seit unserem letzten Gespräch?
Gibt es Anzeichen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Wechselwirkungen oder Nicht-Adhärenz? Bei kritischen Befunden immer das weitere Vorgehen mit dem Arzt abstimmen und dokumentieren!
Organisatorische Anforderungen
- Durchführung in geeigneten, diskreten Räumen
- Sicherstellung des Datenschutzes
- Verfügbarkeit von schriftlichem Informationsmaterial
- Einsatz standardisierter Formblätter und Protokolle
Apothekenübliche Dienstleistungen (auDL)
Diese umfassen klassische Tätigkeiten, wie sie tagtäglich im Apothekenbetrieb erbracht werden. Dazu gehören insbesondere:
- Allgemeine Arzneimittelberatung
(Beratung zu Dosierung, Einnahmezeitpunkt, Lagerung, Hinweise zu Nebenwirkungen) - Abgabe und Beratung zu Medizinprodukten (z.B. Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessgeräte)
- Herstellung von Rezepturen und Defekturen
- Anfertigung einfacher Blutdruck- oder Blutzuckermessungen ohne dokumentierten Folgeauftrag
- Verkauf von apothekenüblichen Waren (z. B. Tees, Verbandstoffe)
- Impfberatung (ohne Durchführung)
- Hinweise zur Arzneimittelsicherheit und Entsorgung
Viele dieser Dienstleistungen basieren auf der Kernkompetenz des Apothekers, nämlich der Sicherstellung einer sicheren und sachgerechten Arzneimittelversorgung. Sie unterliegen den Pflichten aus der ApBetrO, beispielsweise der Pflicht zur Information und Beratung (§ 20 ApBetrO).
Besonderheiten:
Typisch ist der direkte und niedrigschwellige Patientenkontakt. Es besteht keine Pflicht zur gesonderten Vergütung, Qualifikation oder ausführlichen Dokumentation, wohl aber zur Sorgfalt, zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Qualitätsmanagements.
Beispiele für die Beratungspraxis
- Wechselwirkungs-Check:
Prüfung, ob sich ein neuer Arzneistoff mit der bestehenden Therapie verträgt (z.B. NSAR + Antikoagulanzien = Blutungsrisiko). - Hinweis auf Anwendungshinweise:
Patient wird auf wichtige Details zur korrekten Anwendung hingewiesen, etwa dass sich Schilddrüsenhormone nicht mit kalziumreichen Speisen kombinieren lassen. - Erkennen von Selbstmedikationsgrenzen:
Bei Verdacht auf schwerwiegende Erkrankung erfolgt die Empfehlung zum Arztbesuch.
Auch „kleine“ Dienstleistungen können im Haftungsfall von großer Bedeutung sein. Sorgfalt und Dokumentation der Beratung (z.B. in kniffligen Fällen) helfen, Versorgungsfehler zu vermeiden.
Organisation und Qualität
Zur Aufrechterhaltung der Servicequalität müssen standardisierte Arbeitsabläufe (z.B. Standardarbeitsanweisungen, Qualifikationsnachweise) und regelmäßige Schulungen des Personals etabliert werden. Datenschutz und Diskretion sind auch hier sicherzustellen.
Abrechnung und Vergütung
- Pharmazeutische Dienstleistungen sind über die Krankenkassen nach festen Sätzen abrechenbar. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis und unter Einhaltung der vertraglichen Anforderungen.
- Apothekenübliche Dienstleistungen sind Teil der allgemeinen Apothekenvergütung und werden in der Regel nicht gesondert vergütet.
Qualitätsmanagement und Verantwortung
Beide Dienstleistungsarten unterliegen dem internen Qualitätsmanagement. Für jede Dienstleistung sind Organisation, Durchführung, Ergebnisvermittlung und erforderliche Nachverfolgung klar geregelt. Die Verantwortung für die sichere und ordnungsgemäße Leistungserbringung liegt bei der Apothekenleitung und dem pharmazeutischen Personal.
Arzneimitteltherapiesicherheit, Datenschutz, Patientensicherheit und die klare Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit müssen stets im Fokus stehen.
Zusammenfassung
- Pharmazeutische Dienstleistungen sind präzise definierte, vergütete Leistungen mit strengen Anforderungen an Qualifikation, Organisation und Dokumentation.
- Apothekenübliche Dienstleistungen gehören zum originären Versorgungsauftrag der Apotheke, sind weniger reglementiert und in das tägliche Beratungsgeschehen integriert.
- Für beide Bereiche ist zentral: Standardisierte Prozesse, hohe Beratungsqualität, Patientensicherheit und klare Grenzen zur ärztlichen Therapie.
- Die Sicherstellung korrekter Durchführung, Vertraulichkeit und Qualität ist unerlässlich für die Berufsausübung in der öffentlichen Apotheke.
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