Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Patient:innen haben in der GKV einen gesetzlichen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan?

Einen gesetzlichen Anspruch haben gesetzlich Versicherte, wenn sie mindestens drei gleichzeitig anzuwendende, systemisch wirkende verordnete Arzneimittel einnehmen und diese voraussichtlich für mindestens 28 Tage benötigen.

Wichtig für die Praxis: Für Patient:innen mit weniger Arzneimitteln oder ausschließlich lokal wirkenden Präparaten besteht formal kein Anspruch – dennoch kann ein Medikationsplan in der Apotheke freiwillig sinnvoll sein, um die Übersicht und die AMTS zu verbessern.

Examens-Tipp: Merke dir die beiden Kriterien als „3 systemische Rx“ und „28 Tage“. Wenn du das nennst, hast du den Anspruch sauber beantwortet.

Frage 2

Prüferin: Welche Mindestangaben müssen pro Arzneimittel im bundeseinheitlichen Medikationsplan enthalten sein?

Pro Arzneimittel müssen im bundeseinheitlichen Medikationsplan mindestens folgende Angaben enthalten sein:

  • Wirkstoff
  • Handelsname
  • Stärke
  • Darreichungsform
  • Dosierung
  • Einheit (z.B. Stück, Tropfen, ml)
  • Anwendungshinweise (z.B. vor dem Essen)
  • Anwendungsgrund

Diese Pflichtfelder sorgen dafür, dass die Therapie sektorenübergreifend nachvollziehbar ist und eine strukturierte Plausibilitäts- und Interaktionsprüfung möglich wird.

Examens-Tipp: Antworte strukturiert: „Es gibt Pflichtfelder pro Arzneimittel…“ und zähle sie als Liste auf. Das wirkt in der Prüfung sicher und vollständig.

Frage 3

Prüferin: Welches übergeordnete Ziel wird mit dem Medikationsplan im Versorgungsalltag verfolgt?

Das übergeordnete Ziel ist die Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Der Medikationsplan soll einen vollständigen Überblick über die gesamte Arzneimitteltherapie ermöglichen, um Anwendungsfehler zu reduzieren und Risiken wie Doppelverordnungen oder Arzneimittelinteraktionen besser zu erkennen. Zusätzlich unterstützt er Patient:innen bei der korrekten Anwendung (wann und wie einnehmen).

Examens-Tipp: Nenne zuerst das Leitziel „AMTS“ und ergänze dann 2–3 konkrete Nutzenpunkte (Überblick, Fehlerreduktion, Interaktionen/Doppelverordnungen).

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