Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Behörde ist in Deutschland für Zulassung und Überwachung von Blut und Blutprodukten zuständig?

Für Blut und Blutprodukte ist in Deutschland primär das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Dazu gehören insbesondere die Zulassung, die Überwachung sowie – bei bestimmten Blutprodukten – die Durchführung bzw. Überwachung der vorgeschriebenen Chargenprüfung und behördlichen Chargenfreigabe vor dem Inverkehrbringen. Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen „klassischen“ Fertigarzneimitteln, die typischerweise in die Zuständigkeit des BfArM fallen.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung knapp mit „PEI“ und ergänze direkt 1–2 Aufgaben (Zulassung/Überwachung + ggf. Chargenfreigabe). Damit zeigst du, dass du den Zuständigkeitsbereich wirklich verstanden hast.

Frage 2

Prüferin: Woran erkennen Sie im Apothekenalltag, dass ein Produkt aus dem Bereich Blut/Blutprodukte einer besonders strengen Charge-für-Charge-Kontrolle unterliegt?

Ein zentrales Erkennungsmerkmal ist, dass bestimmte Blutprodukte erst nach einer zusätzlichen behördlichen Chargenfreigabe in Verkehr gebracht werden dürfen. Das bedeutet praktisch: Neben der Freigabe durch den Hersteller gibt es für ausgewählte Produktgruppen (z.B. bestimmte Gerinnungsfaktorkonzentrate oder Immunglobuline) eine zweite, amtliche Freigabe durch das PEI. Diese „zweifache Prüfung“ erhöht die Sicherheit, weil trotz aller Maßnahmen ein Restrisiko (z.B. durch Infektionserreger) nie vollständig ausgeschlossen werden kann.

Examens-Tipp: Strukturiere: erst „zweifache Freigabe“, dann 1–2 Beispiele nennen (Gerinnungsfaktoren/Immunglobuline) und kurz den Sicherheitsgrund (Restrisiko) erwähnen.

Frage 3

Prüferin: Welches Ziel verfolgt die Dokumentationspflicht bei Blut und Blutprodukten in der Apotheke in erster Linie?

Das Hauptziel ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit jeder abgegebenen oder erworbenen Charge. Dadurch kann die Apotheke im Ereignisfall – z.B. bei einem Rückruf oder dem Verdacht auf eine Infektion/Nebenwirkung – schnell und präzise nachvollziehen, welche Charge an welche Patientin/ welchen Patienten bzw. an welche Praxis gegangen ist, und entsprechende Maßnahmen (Information, Sperrung, Rückrufabwicklung) sicher einleiten.

Examens-Tipp: Sag zuerst das Leitziel „Rückverfolgbarkeit“, erst danach Beispiele (Rückruf/Infektion). Das wirkt im Examen sehr souverän.

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