Prüferin: Wie gehen Sie in der Apotheke vor, um vor der Abgabe einer Chemikalie den geplanten Verwendungszweck zu prüfen?
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Vor der Abgabe steht eine Plausibilitätsprüfung des Verwendungszwecks im Vordergrund. Dazu wird aktiv und konkret nachgefragt, wofür die Chemikalie eingesetzt werden soll (z. B. Reinigung, Laborarbeit, Hobby). Zusätzlich wird eingeschätzt, ob die Antwort nachvollziehbar, rechtlich unbedenklich und zur angefragten Menge passend ist.
Wichtige Gesprächspunkte sind:
Konkreter Zweck: „Wofür benötigen Sie den Stoff genau?“
Vorerfahrung/Kompetenz: „Haben Sie Erfahrung im Umgang damit?“
Gefahrenbewusstsein/Schutzmaßnahmen: „Sind Ihnen die Risiken und Schutzmaßnahmen bekannt?“
Ergibt sich dabei ein unklarer, widersprüchlicher oder nicht plausibler Zweck – insbesondere bei privaten Abnehmern – ist die Abgabe zu verweigern, weil die Apotheke eine Schutzfunktion hat und Missbrauch bzw. unsichere Anwendung verhindern muss.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst Zweck erfragen, dann Plausibilität (passt Menge/Zweck?), dann Konsequenz (Beratung vs. Verweigerung). Dieses Dreierschema wirkt sehr praxisnah.
Frage 2
Prüferin: Woran erkennen Sie im Beratungsgespräch, dass Sie die Abgabe einer Chemikalie möglicherweise ablehnen sollten?
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Ein Ablehnen kommt in Betracht, wenn sich ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Verwendung, Weitergabe oder unsicheren Umgang ergibt. Das zeigt sich typischerweise dadurch, dass der Verwendungszweck nicht nachvollziehbar erklärt werden kann, widersprüchlich bleibt oder die gewünschte Menge nicht zum genannten Zweck passt.
Weitere Warnsignale sind:
ausweichende/unklare Angaben zum Einsatzgebiet
fehlendes Gefahrenbewusstsein und keine Bereitschaft, Schutzmaßnahmen umzusetzen
auffällige Nachfrage nach typischen missbrauchsrelevanten Stoffen ohne plausible Erklärung
In der Apotheke wird dann konsequent entschieden: Bei begründetem Verdacht keine Abgabe. Je nach Stoffgruppe können zusätzlich Meldepflichten gegenüber Behörden bestehen.
Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung nicht nur „Bauchgefühl“, sondern „begründeter Verdacht“ und verknüpfe das mit Plausibilitätskriterien (Zweck, Menge, Konsistenz der Angaben).
Frage 3
Prüferin: Welche zusätzlichen Überlegungen stellen Sie an, wenn eine Kundin Aceton oder Kaliumpermanganat kaufen möchte?
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Bei solchen Stoffen muss geprüft werden, ob es sich um überwachungspflichtige Grundstoffe handelt, die potenziell zur illegalen Herstellung (z. B. Drogen, Explosivstoffe) missbraucht werden können. Dann reicht die normale Abgabeprüfung nicht aus, sondern es erfolgt eine erweiterte Bewertung.
Pharmazeutisch-praktisches Vorgehen:
Verwendungszweck besonders konkret abfragen und Plausibilität bewerten
prüfen, ob ein begründeter Verdacht auf Missbrauch vorliegt
klären, ob besondere Meldepflichten nach einschlägigen Vorschriften (z. B. Grundstoffüberwachung) einschlägig sein können
Bei Zweifeln kann eine schriftliche Zweckbestätigung verlangt werden; im Zweifel ist die Abgabe zu verweigern.
Examens-Tipp: Wenn du „überwachungspflichtige Grundstoffe“ erwähnst, ergänze kurz die Konsequenz: intensivere Zweckprüfung + ggf. Zweckbestätigung + ggf. Meldung/Verweigerung.
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