Privatrezept (weiß / blau)
Bedeutung und Einsatzbereiche
Privatrezepturen begegnen dir im Apothekenalltag regelmäßig – sie betreffen Patientinnen und Patienten, deren Arzneimittelversorgung nicht (oder nicht immer) über eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechnet wird. Anders als beim rosa Kassenrezept oder dem eRezept der GKV steht hinter dem Privatrezept meist eine private Krankenversicherung (PKV), Beihilfe oder eine Selbstzahler-Konstellation.
Bei Privatrezepten handelt es sich häufig um blaue Papierrezepte, allerdings kann die Gestaltung variieren. Entscheidend ist nicht die Farbe, sondern dass die gesetzlichen Mindestanforderungen für eine ärztliche Verordnung erfüllt werden. Auch das eRezept befindet sich in der PKV-Einführung – die Grundprinzipien bleiben gleich.
Wer erhält ein Privatrezept?
- Privat Versicherte, einschließlich Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
- Selbstzahler (z.B. gesetzlich Versicherte bei Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs, Praxis ohne Kassenzulassung)
- Gesetzlich Versicherte, die im Ausnahmefall Kostenerstattung oder Einzelabrechnung wünschen (z.B. auf Wunsch des Patienten oder bei Problemen in der GKV-Leistung)
Typische Szenarien
Privatrezepte kommen unter anderem in diesen Fällen zum Einsatz:
- Standardversorgung von Personen ohne GKV-Versicherung (Privatversicherte)
- Versorgung durch Praxen ohne Kassenzulassung
- Verordnung nicht erstattungsfähiger oder ausdrücklich ausgenommener Arzneimittel (z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel auf Wunsch, Lifestyle-Präparate)
- Nachweis über medizinische Notwendigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (z.B. für Arbeitgeber, Finanzamt, private Abwicklung)
- Kostenerstattung bei abgelehnter oder verzögerter GKV-Leistung (Sonderfälle)
Formale Anforderungen
Der rechtliche Rahmen unterscheidet sich teils erheblich von der Kassenverordnung. Dennoch gelten bestimmte Mindestinhalte:
- Name, Vorname und Anschrift des Patienten
- Angabe des verordneten Arzneimittels mit Stärke, Darreichungsform und ggf. Dosieranordnung
- Menge (Packungsgröße oder Gesamtmenge laut Verordnung)
- Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes
- Unterschrift des Arztes
- Ausstellungsdatum
Ein Privatrezept ist im Prinzip formlos möglich, muss aber diese arzneimittelrechtlichen Vorgaben einhalten. Sonderfälle (z.B. Betäubungsmittel, T-Rezepte) erfordern abweichende Formulare!
Die eingereichten Rezeptunterlagen müssen klar das abgegebene Präparat mit PZN, Preis, Datum und Apothekenangaben ausweisen. Nur dann ist eine Kostenerstattung durch PKV oder Beihilfe möglich.
Ablauf in der Apotheke
Patient:innen mit Privatrezept bezahlen die Arzneimittel zunächst selbst. Sie erhalten vom Apothekenteam folgende Unterlagen:
- das Originalrezept (zur Einreichung beim Kostenträger, im Zweifelsfall Rücksprache, ob eine Rezeptkopie genügt)
- Kassenbeleg mit Preis, Datum, steuerlichen Angaben und Apothekenstempel
Zu beachten ist, ob der Patient eine Direktabrechnung wünscht – diese ist in Einzelfällen bei hochpreisigen Arzneimitteln und entsprechender Vereinbarung mit der Versicherung möglich, gehört aber nicht zum Standard.
Bei der Kontrolle privater Verordnungen solltest du besonders auf Plausibilität und Sicherheit für den Patienten achten, denn die übliche (fachärztliche) Prüfung durch die Krankenkasse entfällt.
Fristen und Kostenübernahme
Privatrezepturen sind grundsätzlich drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig (sofern sich aus Arzneimittelgesetz oder Arzneimittelverschreibungsverordnung keine Einschränkung ergibt). Kassenrezepte haben striktere Fristen.
Patient:innen erstatten die Kosten ihrem Versicherer oder Beihilfeträger. Die Tarife regeln, was und wie viel erstattet wird (teils Selbstbehalte, Ausschlüsse oder Höchstsätze). Die Apotheke hat keinen direkten Einfluss auf die Entscheidung der Kostenträger und sollte hierzu Beratung und Aufklärung bieten.
Besondere Hinweise für die Beratung
Im Beratungsgespräch ist auf folgende Aspekte zu achten:
- Hinweis auf Selbstzahlung: Patient:innen müssen direkt vor Ort zahlen (es sei denn, eine andere Regelung mit der Versicherung besteht).
- Rezeptkopie bzw. zusätzlicher Beleg: Ist oft notwendig für die Erstattung.
- Pharmazeutische Bedenken: Auch bei Privatverordnung bleibt es deine Aufgabe, die Verordnung auf Plausibilität und Sicherheit für die Arzneimitteltherapie zu prüfen.
- Arzneimittelabgabe: Bei nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneistoffen kann ein Privatrezept Steuer- oder Kostenerstattungszwecken dienen; hier aktiv im Gespräch nachfragen.
- Kostenerstattungsmodell in Ausnahmen: Gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept als Grundlage für einen Kostenerstattungsantrag nutzen – häufig werden aber nicht alle Kosten von der GKV übernommen.
Typische Praxisfragen im Beratungsgespräch
- Wünschen Sie eine Bescheinigung oder eine zusätzliche Kopie für Ihre Versicherung?
- Wissen Sie, ob Ihre PKV für dieses Arzneimittel die Kosten in vollem Umfang übernimmt?
- Gibt es Besonderheiten bei Ihrer Versicherung (z.B. Höchstbeträge oder Selbstbehalte)?
- Liegt ein Ausnahmefall vor, der eine Kostenerstattung über die GKV möglich machen könnte?
- Benötigen Sie Beratung zur richtigen Anwendung oder zu möglichen Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln?
Kurzüberblick: Privatrezept vs. Kassenrezept
| Privatrezept (weiß/blau) | Kassenrezept (rosa / eRezept) |
|---|---|
| Für PKV, Beihilfe, Selbstzahler | Für gesetzlich Versicherte |
| Form frei, Mindestangaben nötig | Vorschriftsformular |
| Selbstzahlung, Erstattungsanspruch | GKV zahlt direkt, meist keine Vorabzahlung |
| Gültigkeit: ca. 3 Monate | Gültigkeit: 28 Tage (Papierrezept) |
| Keine Zuzahlungsregeln | Zuzahlung nach SGB V |
Zusammenfassung
- Privatrezepturen sind Verordnungen außerhalb der GKV-Strukturen, meist für Privatpatient:innen oder Selbstzahler.
- Formale Mindestanforderungen müssen erfüllt sein; das Layout kann variieren.
- Die Kosten zahlt zunächst der Patient, der eine Erstattung bei PKV/Beihilfe beantragen kann.
- Fristen und Erstattungsmodalitäten hängen vom individuellen Versicherungsstatus und Tarif ab.
- Die Apotheke stellt die korrekten Belege und das Originalrezept aus, kontrolliert die formale und pharmazeutische Richtigkeit der Verordnung und berät zum Erstattungsprozedere.
- Besondere Aufmerksamkeit gilt der eindeutigen Identifikation des abgegebenen Arzneimittels und möglichen Besonderheiten der Erstattung im individuellen Fall.
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