Prüfung

Frage 1

Prüferin: Wie ordnen Sie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im Apothekenalltag rechtlich ein, und welche Konsequenz hat das für die Abgabe?

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel zählen in der Apotheke zu den sonstigen apothekenüblichen Waren und sind damit formell keine Arzneimittel und keine Medizinprodukte. Trotzdem ist die Abgabe streng reguliert, weil diese Produkte häufig ein relevantes Risiko für Mensch und Umwelt haben.

Für die Praxis heißt das vor allem:

  • Abgabe nur von zugelassenen Produkten und nur dann, wenn sie für Endverbraucher vorgesehen sind.
  • Vor Abgabe muss geprüft werden, ob die Kennzeichnung vollständig ist (Produktbezeichnung, Zulassungsnummer, Anwendungshinweise/Sicherheitsangaben) und ob der Anwendungsbereich klar ersichtlich ist.
  • Produkte, die für den gewerblichen/professionellen Einsatz gedacht sind, dürfen nicht „einfach so“ an Laien abgegeben werden.

Rechtliche Leitplanken sind u.a. das Pflanzenschutzgesetz (für Pflanzenschutzmittel), die Biozid-Verordnung (EU 528/2012) (für viele Haushalts-Schädlingsbekämpfungsmittel) sowie ChemG/GefStoffV für Gefahrstoffthemen wie Kennzeichnung, Lagerung und Handhabung.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst die Einordnung (sonstige apothekenübliche Ware), dann die Konsequenz für die Abgabe (nur zugelassen, Endverbraucher, Kennzeichnung prüfen) und zum Schluss 1–2 Rechtsgrundlagen nennen (PflSchG, Biozid-VO, ChemG/GefStoffV).

Frage 2

Prüferin: Welche Angaben würden Sie vor der Abgabe eines solchen Produkts auf der Packung bzw. in den Produktunterlagen gezielt prüfen?

Vor der Abgabe sollte geprüft werden, ob das Produkt überhaupt korrekt und rechtssicher verkehrsfähig ist und ob die Anwendung für den Kunden eindeutig nachvollziehbar ist. Zentral sind:

  • Produktbezeichnung und eindeutige Zuordnung zum Anwendungszweck
  • Gültige Zulassung (insbesondere die Zulassungsnummer)
  • Anwendungshinweise: wogegen, wo und wie anwenden; Dosierung; Häufigkeit/Anwendungsdauer
  • Sicherheitsinformationen zur sachgerechten Handhabung (z.B. Warnhinweise, Schutzmaßnahmen)
  • Plausibilität, dass es sich um ein Produkt handelt, das für Endverbraucher vorgesehen ist

Fehlen wesentliche Angaben oder wirkt die Zulassung/Anwendungsbeschreibung unklar, sollte das Produkt nicht abgegeben werden, sondern erst die Sachlage geklärt werden (z.B. über Herstellerinformation, Großhandel, interne QM-Prozesse).

Examens-Tipp: Formuliere das als „Checkliste vor Abgabe“ (Zulassung – Kennzeichnung – Anwendung – Sicherheit – Endverbraucher-Eignung). Das wirkt in der mündlichen Prüfung sehr praxisnah.

Frage 3

Prüferin: Worin unterscheiden sich Pflanzenschutzmittel und Biozide aus Beratungssicht in ihrer Zielsetzung?

Aus Beratungssicht unterscheiden sie sich vor allem in der Zielsetzung und typischen Anwendungssituation:

  • Pflanzenschutzmittel dienen dem Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen, z.B. Fungizide gegen Pilzbefall, Herbizide gegen Unkraut oder Insektizide gegen Gartenschädlinge. Sie werden typischerweise im Gartenbau/bei Pflanzen eingesetzt.
  • Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide) dienen der Kontrolle unerwünschter Organismen im Haushalt oder in öffentlichen Einrichtungen, z.B. Ameisensprays, Mottenfallen, Fliegenstrips.

Für die Beratung bedeutet das: Beim Pflanzenschutz steht oft die Anwendung „an/bei Pflanzen“ im Vordergrund, beim Biozid eher „in Innenräumen/Haushalt“ – mit entsprechendem Fokus auf Expositionsrisiken für Bewohner, Kinder und Haustiere.

Examens-Tipp: Hebe den Beratungsfokus hervor: Pflanzenschutz = Pflanze/Umwelt, Biozid = Haushalt/Innenraum. Dann wirkt es nicht wie reines Auswendiglernen.

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