Prüferin: Welche Patientinnen und Patienten sind in der GKV für diese pharmazeutische Betreuung in der Apotheke grundsätzlich anspruchsberechtigt?
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Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte Organtransplantierte in klar definierten Situationen mit erhöhtem Risiko für arzneimittelbezogene Probleme:
Erstmalig innerhalb der ersten 6 Monate nach Organtransplantation, wenn die ambulante Immunsuppression begonnen wurde.
Nach Neuverordnung eines Immunsuppressivums, sofern derselbe Wirkstoff in den letzten 6 Monaten nicht eingenommen wurde (also „neu“ im Sinne von nicht kürzlich verwendet).
Das gilt auch, wenn mehrere Immunsuppressiva gleichzeitig erstmals oder neu verordnet werden; dann kann die Betreuung gemeinsam durchgeführt und abgerechnet werden.
Hintergrund ist, dass in diesen Phasen besonders häufig Interaktionen, Anwendungsfehler und Adhärenzprobleme auftreten und Immunsuppressiva eine enge therapeutische Breite besitzen.
Examens-Tipp: Merke dir die drei „Trigger“ für die Anspruchsberechtigung (≤6 Monate nach Tx, Neuverordnung nach 6 Monaten Pause, mehrere Immunsuppressiva neu) und nenne kurz den Grund: hohes Risiko + enge therapeutische Breite.
Frage 2
Prüferin: Welche Informationen müssen Sie in der Apotheke bei der Medikationsaufnahme gezielt zusätzlich erfragen, um relevante Risiken bei Transplantierten nicht zu übersehen?
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Bei Organtransplantierten ist es entscheidend, wirklich die gesamte Selbstmedikation und Begleitmedikation zu erfassen, weil viele Interaktionen und Risiken außerhalb der Rezeptmedikation entstehen. Daher sollte gezielt erfragt und dokumentiert werden:
Alle verordneten Arzneimittel aus dem aktuellen Medikationsplan
Praktische Aspekte: Aufbewahrung und Einnahmeroutine (wie erinnert sich der Patient?)
Ziel ist, Interaktionen und Anwendungsprobleme früh zu erkennen und die Immunsuppression in der Beratung besonders zu fokussieren.
Examens-Tipp: In der Prüfung punktest du, wenn du neben „OTC“ ausdrücklich Phytopharmaka und Nahrungsergänzungsmittel nennst – das ist bei Immunsuppressiva oft der entscheidende Interaktionshebel.
Frage 3
Prüferin: Wie ist die Betreuung organisatorisch in der Apotheke typischerweise aufgebaut, damit sie strukturiert und nachvollziehbar abläuft?
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Die Dienstleistung ist als persönliches, strukturiertes Gespräch angelegt und wird organisatorisch so umgesetzt, dass Medikationsbewertung, Beratung und Dokumentation nachvollziehbar sind:
Terminvereinbarung vorab, möglichst außerhalb von Stoßzeiten
Vereinbarung zur Durchführung der Dienstleistung vor Beginn, schriftlich und vom Patienten unterschrieben (Kopie für den Patienten, Aufbewahrung in der Apotheke)
Medikationsbewertung/Analyse: Interaktionen, Doppelverordnungen, Anwendungsprobleme, Plausibilität des Plans
Individuelle Beratung mit Fokus auf Immunsuppressiva (Einnahmezeitpunkte, Besonderheiten, Adhärenz, Nebenwirkungs-Früherkennung)
Erstellung/Aushändigung eines aktuellen, AMTS-geprüften Medikationsplans
Dokumentation aller Schritte; falls ein Abschluss-/Folgegespräch nicht zustande kommt, muss mindestens der Kontaktversuch dokumentiert werden
Optional kann zusätzlich eine Schweigepflichtentbindung eingeholt werden, um engmaschig mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten zu kommunizieren (empfohlen, aber keine Voraussetzung für die Beratung).
Examens-Tipp: Antworte strukturiert entlang des Workflows: Termin → schriftliche Vereinbarung → Medikationsaufnahme → Analyse → Beratung → Medikationsplan → Dokumentation. Das wirkt in der mündlichen Prüfung sehr souverän.
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