Prüferin: Welche Bedeutung hat ein grünes Empfehlungsrezept im Vergleich zu einer regulären Verordnung für die gesetzliche Krankenversicherung im Apothekenalltag?
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Das grüne Empfehlungsrezept ist im Kern eine ärztliche Therapieempfehlung für die Selbstmedikation. Es wird typischerweise für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel genutzt und soll dem Patienten einen verbindlicheren Hinweis geben als eine rein mündliche Empfehlung.
Der entscheidende Unterschied zur regulären GKV-Verordnung ist: Es ist keine Anordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. In der Apotheke bedeutet das praktisch:
Die Kosten trägt grundsätzlich der Patient.
Es gibt keine Kassenabrechnung und keine GKV-Formalien wie beim rosa Kassenrezept.
Für die Beratung ist es dennoch eine gute Grundlage, um die Sinnhaftigkeit und korrekte Anwendung zu erläutern und die Therapietreue zu fördern, besonders bei chronischen Erkrankungen.
Examens-Tipp: Strukturiere deine Antwort in der Prüfung klar nach „Was ist es?“, „Wer zahlt?“ und „Was heißt das für die Apotheke?“. So zeigst du sofort Praxisbezug.
Frage 2
Prüferin: Welche Arzneimittel werden typischerweise auf einem grünen Empfehlungsrezept genannt, und nennen Sie ein passendes Beispiel?
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Typischerweise werden auf dem grünen Empfehlungsrezept apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige (OTC-)Arzneimittel empfohlen. Hintergrund ist, dass der Arzt damit eine schriftliche Empfehlung für eine Selbstmedikation gibt.
Ein typisches Beispiel ist Ibuprofen in niedriger Dosierung (z. B. unterhalb der Verschreibungspflicht, etwa < 400 mg pro Einzeldosis). Auch pflanzliche Arzneimittel wie Johanniskraut-Präparate können als Empfehlung auftauchen.
In der Apotheke erfolgt dann wie bei OTC üblich die pharmazeutische Prüfung: Indikation, Dosis, Anwendungsdauer, Kontraindikationen und mögliche Wechselwirkungen.
Examens-Tipp: Nenne immer auch kurz, was du in der Apotheke zusätzlich prüfst (Indikation/Dosis/Interaktionen). Das macht aus einer reinen Wissensantwort eine „Apothekenantwort“.
Frage 3
Prüferin: Wie gehen Sie in der Apotheke mit der Kostenfrage um, wenn ein gesetzlich versicherter Patient ein grünes Empfehlungsrezept vorlegt?
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Bei gesetzlich Versicherten gilt im Regelfall: Die Abgabe auf grünes Empfehlungsrezept ist Selbstzahlerleistung, der Patient trägt die Kosten.
Beratungstechnisch ist wichtig, das transparent zu erklären:
Das grüne Rezept ist keine GKV-Verordnung.
Daher erfolgt die Bezahlung zunächst immer durch den Patienten.
Falls es bei einzelnen Krankenkassen Bonusprogramme oder Ausnahmen gibt, kann das grüne Rezept dem Patienten ggf. als Nachweis dienen; die Apotheke rechnet es aber nicht wie ein Kassenrezept ab.
Wenn der Patient unsicher ist, kann empfohlen werden, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob eine freiwillige Erstattung im Einzelfall möglich ist.
Examens-Tipp: Sag in der Prüfung ruhig explizit: „In der Apotheke ist es immer zuerst Selbstzahlung; Erstattungsfragen klärt der Patient mit der Kasse.“ Das zeigt, dass du Abrechnung und Beratung trennst.
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