Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Patientengruppe kommt in Ihrer Apotheke grundsätzlich für diese pharmazeutische Dienstleistung infrage?

Geeignet sind Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Polymedikation, also in der Regel Personen, die fünf oder mehr systemisch wirkende Arzneimittel langfristig anwenden. In der Praxis umfasst das häufig Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen.

Zusätzlich sind typische Konstellationen, bei denen die Dienstleistung besonders sinnvoll ist:

  • häufige Medikationsänderungen (z.B. nach Klinikaufenthalt)
  • Verdacht auf Nebenwirkungen oder unzureichende Wirkung
  • Unsicherheiten bei der Einnahme/Anwendung oder Hinweise auf Non-Adhärenz
  • Versorgungssettings wie Alten- und Pflegeheim oder häusliche Pflege

Wichtig ist: Es geht nicht nur um „viele Medikamente“, sondern um das erhöhte Risiko für arzneimittelbezogene Probleme und den Bedarf an strukturierter Klärung und Optimierung im Rahmen der pharmazeutischen Möglichkeiten (ohne ärztliche Therapieentscheidungen vorwegzunehmen).

Examens-Tipp: Nenne als Einstieg immer das Kriterium ≥5 systemisch wirkende Arzneimittel dauerhaft und ergänze danach typische Anlässe (Klinikentlassung, Nebenwirkungsverdacht, Einnahmeprobleme). Das wirkt in der Prüfung sehr strukturiert.

Frage 2

Prüferin: Welche Voraussetzung muss vor Beginn der Dienstleistung erfüllt sein, damit Sie patientenbezogene Daten erheben und nutzen dürfen?

Vor Beginn ist die informierte Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten erforderlich, weil im Rahmen der erweiterten Medikationsberatung gesundheitsbezogene Daten erhoben, verarbeitet und dokumentiert werden.

„Informiert“ bedeutet dabei in der Praxis:

  • Zweck der Datenerhebung und der Dienstleistung wird erklärt (AMTS verbessern, Probleme erkennen)
  • Umfang der benötigten Informationen (inkl. Selbstmedikation) wird erläutert
  • Umgang mit Datenschutz/Vertraulichkeit und Dokumentation wird transparent gemacht
  • Einwilligung wird vor Start eingeholt und dokumentiert

Ohne diese Einwilligung darf die Beratung in dieser Form nicht durchgeführt werden, weil die Datennutzung sonst nicht rechtssicher wäre.

Examens-Tipp: In der Prüfung kurz begründen: Es geht um Gesundheitsdaten und strukturierte Dokumentation – daher ist die informierte Einwilligung zwingend. Das zeigt, dass du Datenschutz praktisch mitdenkst.

Frage 3

Prüferin: Welche organisatorische Rahmenbedingung ist für die Durchführung in der Apotheke zwingend, damit das Gespräch fachgerecht stattfinden kann?

Zwingend ist ein ungestörter Beratungsrahmen, typischerweise ein separater Beratungsraum oder eine vergleichbar geschützte Situation. Hintergrund ist, dass sehr sensible Gesundheits- und Medikationsdaten besprochen werden und die Dienstleistung nur qualitätsgesichert funktioniert, wenn der Patient offen sprechen kann.

Dazu gehört praktisch:

  • Vertraulichkeit gewährleisten (keine Mithörer, keine „HV-Tisch-Nebenbei“-Beratung)
  • Datenschutzkonforme Arbeitsweise (Unterlagen/PC so, dass Dritte nichts einsehen)
  • ausreichende Zeitplanung (Terminstruktur), um die fünf Phasen der Dienstleistung sinnvoll abarbeiten zu können

Examens-Tipp: Wenn nach „Rahmenbedingungen“ gefragt wird: Erst ungestört + Datenschutz, dann erst Themen wie Terminplanung/Team. So triffst du den Kern der Anforderung.

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