Prüferin: Wie ordnen Sie Blutuntersuchungen in der Apotheke fachlich ein, und welche Aussage dürfen Sie dem Patienten zu den Ergebnissen machen?
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Blutuntersuchungen in der Apotheke sind patientennahe Vorsorgedienste und fachlich als Screeninguntersuchungen einzuordnen. Es werden Messwerte aus Kapillarblut (typisch Fingerbeere) bestimmt, um Risiken frühzeitig zu erkennen, z. B. für Diabetes (Glucose) oder kardiovaskuläre Risiken (Lipidprofil).
Wichtig in der Kommunikation: Das Ergebnis ist ein Screeningwert und dient der Orientierung. In der Apotheke dürfen daraus keine Diagnosen abgeleitet und keine therapeutischen Maßnahmen (Therapieeinleitung/-änderung) festgelegt werden. Bei auffälligen oder grenzwertigen Ergebnissen erfolgt eine klare Empfehlung zur ärztlichen Abklärung; eine Anpassung der Medikation erfolgt erst nach Rücksprache mit dem Arzt.
Examens-Tipp: Antworte strukturiert: erst „Screening/kapillär“, dann „keine Diagnose/keine Therapie“, dann „Konsequenz: ggf. ärztliche Abklärung“. Das zeigt sofort, dass du die Rollenverteilung Apotheke/Arzt sicher beherrschst.
Frage 2
Prüferin: Welche typischen Messparameter werden bei Blutuntersuchungen in der Apotheke bestimmt, und welchem Zweck dienen sie?
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Typisch sind:
Glucose: zur Risikoeinschätzung bzw. Früherkennung von Auffälligkeiten im Sinne eines möglichen Diabetes mellitus.
Lipidwerte (z. B. Gesamtcholesterin, HDL, LDL, Triglyzeride): zur Einschätzung des kardiovaskulären Risikos.
Je nach Gerätesystem können auch weitere Parameter wie Hämoglobin oder CRP angeboten werden. Ziel ist jeweils die Früherkennung und Risikoeinschätzung, nicht die Diagnosestellung.
Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, nenne zuerst die „Klassiker“ Glucose und Lipide und ordne sie jeweils einem Risiko zu (Diabetes vs. kardiovaskulär). Das ist prüfungsrelevant und praxisnah.
Frage 3
Prüferin: Wer trägt in der Apotheke die Verantwortung dafür, dass Blutuntersuchungen regelkonform durchgeführt werden?
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Die Verantwortung für die regelkonforme Durchführung liegt bei der Apothekenleitung. Das umfasst insbesondere:
organisatorische Umsetzung und Einbindung ins Qualitätsmanagement
Bereitstellung geeigneter Geräte und Materialien (Medizinprodukte/IVD)
Sicherstellung von Schulung, Unterweisung und Aufsicht des Personals
Vorgaben zu Hygiene/Arbeitsschutz und deren Umsetzung
vollständige Dokumentation und Aufbewahrung der Unterlagen
Auch wenn geschultes Personal die Tests praktisch durchführt, bleibt die Apothekenleitung für die Einhaltung aller Vorgaben verantwortlich.
Examens-Tipp: In der Prüfung lohnt der Satz: „Delegierbar ist die Durchführung, aber nicht die Verantwortung.“ Damit triffst du den Kern der Zuständigkeit.
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