Prüferin: Welche formale Voraussetzung muss vor dem Start der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie in der Apotheke erfüllt sein?
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Vor Beginn muss die schriftliche Einwilligung des Patienten zur Durchführung der pharmazeutischen Dienstleistung vorliegen.
Wenn für die Zusammenarbeit Informationen an die behandelnde Praxis übermittelt oder Rückmeldungen eingeholt werden sollen, ist zusätzlich – je nach Situation – eine Entbindung von der Schweigepflicht erforderlich. Ohne diese Einwilligungen erfolgt die Betreuung bzw. die Kommunikation mit der Arztpraxis nicht in der vorgesehenen Form.
In der Apotheke bedeutet das praktisch: Einwilligung einholen, ablegen/dokumentieren, und erst dann strukturiert mit Medikationsaufnahme, AMTS-Prüfung und Rückmeldung starten.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung zuerst mit dem „formalen Türöffner“ (schriftliche Einwilligung) und nenne danach als zweiten Punkt die Schweigepflichtsentbindung für den Arztkontakt – damit zeigst du sofort rechtssichere Praxisorientierung.
Frage 2
Prüferin: Aus welchen zwei aufeinander aufbauenden Bausteinen besteht die Dienstleistung zur pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie?
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Die Dienstleistung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Bausteinen:
Erweiterte Medikationsberatung mit Fokus auf Besonderheiten der oralen Tumortherapie (als Startpunkt, möglichst zeitnah nach Erstverordnung)
Semistrukturiertes Folgegespräch zur Adhärenzstabilisierung (im zeitlichen Abstand, um Umsetzung, Probleme und Nebenwirkungen erneut zu prüfen)
Wichtig ist der strukturierte Charakter: Die Erstberatung schafft die Grundlage (vollständige Medikation, Risiken, Plan), das Folgegespräch überprüft die Umsetzung und passt Maßnahmen an.
Examens-Tipp: Merke dir die Logik „Start = strukturierte Medikationsberatung, später = semistrukturiertes Follow-up zur Stabilisierung“ – das ist prüfungsrelevant und leicht zu erklären.
Frage 3
Prüferin: Warum wird im Rahmen der Erstberatung bei oraler Antitumortherapie häufig ein Brown-Bag-Review durchgeführt?
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Das Brown-Bag-Review dient dazu, die Gesamtmedikation vollständig und realitätsnah zu erfassen: Der Patient bringt alle Arzneimittel mit – inklusive OTC-Präparate, Nahrungsergänzungsmittel und komplementäre Mittel.
So können in der Apotheke gezielt identifiziert werden:
Doppelmedikation, falsche Stärke oder fehlerhafte Anwendung
relevante Interaktionen (z. B. CYP-Wechselwirkungen, QT-Risiko, Resorptionsprobleme)
Produkte, die Patienten oft nicht als „Arzneimittel“ nennen (z. B. Johanniskraut, Mineralstoffpräparate)
Gerade bei oralen Tumortherapien ist das wichtig, weil kleine Änderungen der Exposition (z. B. durch CYP-Inhibition/Induktion) klinisch bedeutsam sein können.
Examens-Tipp: In der Prüfung punktest du, wenn du beim Brown Bag Review ausdrücklich OTC/NEM/Johanniskraut erwähnst – das sind die typischen „Hidden Meds“.
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