Prüfung

Frage 1

Prüferin: Welche Patientengruppen würden Sie in der Apotheke gezielt für eine Medikationsanalyse ansprechen?

Geeignete Patienten werden in der Praxis vor allem über Risikofaktoren identifiziert, bei denen die Wahrscheinlichkeit arzneimittelbezogener Probleme hoch ist.

Typische Zielgruppen sind:

  • Patientinnen und Patienten mit Polypharmazie (häufig pragmatisch: fünf oder mehr Arzneimittel)
  • Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen (Multimorbidität)
  • Personen mit Verdacht auf Nebenwirkungen oder Anwendungsprobleme (z.B. Schwindel, Stürze, Magenbeschwerden, „ich vertrage das nicht“)
  • Patientinnen und Patienten nach Krankenhausaufenthalt oder bei Therapieumstellung, weil sich hier häufig Medikationspläne ändern und Inkonsistenzen entstehen
  • Fälle mit unzureichender Wirksamkeit oder Hinweisen auf Adhärenzprobleme (z.B. unregelmäßige Abholung, widersprüchliche Angaben zur Einnahme)

In der Ansprache kann der Nutzen alltagsnah erklärt werden: mehr Sicherheit, weniger Risiken und eine besser verständliche, praktikable Anwendung der Medikamente.

Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung strukturiert: erst die „klassischen“ Risikogruppen (Polypharmazie/Multimorbidität), dann typische Anlässe aus dem Apothekenalltag (Krankenhauswechsel, Nebenwirkungsverdacht, fehlende Wirksamkeit).

Frage 2

Prüferin: Welche organisatorischen und rechtlichen Punkte klären Sie vor dem Start einer Medikationsanalyse mit dem Patienten?

Vor Beginn werden die Rahmenbedingungen so geklärt, dass die Analyse datenschutzkonform und praktisch gut durchführbar ist.

Wichtige Punkte sind:

  • Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten und – falls erforderlich – zur Weitergabe an behandelnde Ärztinnen/Ärzte (Datenschutz)
  • Aufklärung über Inhalt, Ziel und Ablauf (was wird erhoben, was wird geprüft, was ist das Ergebnis)
  • Vereinbarung eines Termins mit persönlicher Mitwirkung, idealerweise in einem geschützten Rahmen in der Apotheke
  • Bitte, alle Arzneimittelpackungen, Hilfsmittel und vorhandene Medikationspläne mitzubringen (inkl. Selbstmedikation und Nahrungsergänzung)

Damit wird sichergestellt, dass die Datengrundlage vollständig ist und spätere Rückfragen bzw. ärztliche Kontakte rechtlich sauber erfolgen können.

Examens-Tipp: Nenne in der Prüfung unbedingt den Dreiklang: Datenschutz/Einwilligung, Aufklärung über Ablauf, „Bitte bringen Sie alles mit“ (Packungen + Hilfsmittel + Plan). Das zeigt Praxisnähe.

Frage 3

Prüferin: Warum ist es in der Datenerhebung sinnvoll, alle mitgebrachten Arzneimittelpackungen und Hilfsmittel zu sichten, auch wenn ein Medikationsplan vorliegt?

Die Sichtung der Packungen und Hilfsmittel ist zentral, weil ein Medikationsplan in der Praxis häufig unvollständig oder nicht aktuell ist. Viele arzneimittelbezogene Probleme lassen sich erst erkennen, wenn man sieht, was tatsächlich zu Hause verwendet wird.

Konkrete Vorteile der Packungssichtung:

  • Erfassung von Selbstmedikation, pflanzlichen Präparaten und Nahrungsergänzungsmitteln, die oft nicht im Plan stehen
  • Aufdecken von Doppel- oder Pseudodoppelmedikation (gleiche/ähnliche Wirkstoffe in unterschiedlichen Präparaten)
  • Prüfen von Stärke, Darreichungsform und tatsächlicher Dosierungsangabe auf dem Etikett
  • Hinweise auf Anwendungsfehler (z.B. falsches Inhalationssystem/Hilfsmittel, falsche Anwendungshäufigkeit)
  • Erkennen von Lagerungsproblemen (z.B. Kühlpflicht, Lichtschutz) und von möglicherweise veralteten Präparaten

Damit nähert man sich der realen Arzneimittelanwendung und nicht nur der „Papierlage“.

Examens-Tipp: Wenn du unsicher bist, argumentiere mit „Realität vs. Plan“: In der Apotheke zählt, was der Patient tatsächlich anwendet – das sieht man an Packungen und Hilfsmitteln.

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