Prüferin: Welche Informationen erheben Sie in der Apotheke, um bei einer Kundin mit seit Monaten bestehenden Schmerzen zunächst eine sinnvolle Einordnung und Beratung vornehmen zu können?
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In der Apotheke sollte das Gespräch strukturiert geführt werden, um Schmerztyp, Belastung und Arzneimittelrisiken zu erkennen. Sinnvolle Kernpunkte sind:
Lokalisation: Wo genau tut es weh, ein- oder beidseitig, ausstrahlend?
Qualität: Wie wird der Schmerz beschrieben (dumpf, stechend, brennend, kribbelnd, „elektrisierend“)? Das hilft bei der Einordnung (z.B. eher neuropathisch vs. nozizeptiv).
Zeitmuster: Seit wann, wie häufig, Dauer, Tages-/Nachtrhythmus, Schübe.
Begleitsymptome: Schlafprobleme, Erschöpfung, Einschränkungen im Alltag, Stimmung.
Bisherige Therapie und Selbstmedikation: Welche Präparate (auch OTC, Salben, Kombinationspräparate), welche Dosis, wie oft, wie lange, welche Wirkung/Unverträglichkeiten.
Wichtig ist, explizit nach frei verkäuflichen Analgetika zu fragen, weil unbemerkte Daueranwendung und Übergebrauch häufig sind. Am Ende werden gemeinsam realistische Ziele besprochen (Alltagsfunktion, Schlaf, Aktivität), nicht nur „Schmerz weg“.
Examens-Tipp: Antworte in der Prüfung am besten nach einem festen Schema: Schmerzcharakter (Ort/Qualität/Zeit) → Auswirkungen auf Alltag/Schlaf → bisherige Medikation inkl. Selbstmedikation. Damit zeigst du, dass du nicht nur „das richtige Mittel“ suchst, sondern ein Schmerzmanagement.
Frage 2
Prüferin: Woran können Sie im Beratungsgespräch Hinweise erkennen, dass es sich eher um eine bestimmte Schmerzart handelt, und warum ist das für die Empfehlung relevant?
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Hinweise ergeben sich vor allem aus der Schmerzbeschreibung und dem Kontext.
Nozizeptive Schmerzen entstehen durch Gewebeschädigung/Entzündung, häufig bei Arthrose oder Rückenschmerz. Sie werden oft als dumpf, drückend, belastungsabhängig beschrieben. Hier sind klassische Analgetika (v.a. NSAR, ggf. Paracetamol) und nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Bewegung häufig relevant.
Neuropathische Schmerzen beruhen auf Nervenläsionen. Typisch sind Brennen, Kribbeln, elektrisierende Schmerzen, ggf. Sensibilitätsstörungen. Klassische Analgetika helfen oft unzureichend; ärztlich verordnete Co-Analgetika (z.B. Amitriptylin, Gabapentin/Pregabalin) oder lokal begrenzte Optionen wie Lidocain-Pflaster können eine Rolle spielen.
Noziplastische Schmerzen betreffen eine gestörte Schmerzverarbeitung (z.B. Fibromyalgie) mit eher diffuser Überempfindlichkeit, oft verbunden mit Schlafstörungen und Erschöpfung. Hier sind multimodale Ansätze, Aktivitätsaufbau, Schlafhygiene und realistische Therapieziele zentral.
Die Einordnung ist relevant, weil sie die Erwartung an Analgetika (wirksam vs. oft unzureichend) und den Schwerpunkt der Beratung (z.B. Co-Analgetika/Interaktionscheck, nicht-medikamentöse Strategien) steuert. Eine Therapieumstellung erfolgt dabei nicht eigenständig, sondern ggf. in Rücksprache mit der Arztpraxis.
Examens-Tipp: Nutze in der Prüfung die drei Begriffe nozizeptiv/neuropathisch/noziplastisch und verknüpfe sie jeweils mit 1–2 typischen Beschreibungen aus Patientensprache. Das wirkt sehr praxisnah.
Frage 3
Prüferin: Welche Situationen im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen sollten Sie in der Apotheke als Warnzeichen erkennen und wie gehen Sie dann vor?
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Warnzeichen sind Konstellationen, bei denen eine Selbst- oder apothekenbasierte Betreuung nicht ausreicht und eine zeitnahe ärztliche Abklärung erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere:
Fieber, schweres Krankheitsgefühl oder unklarer Gewichtsverlust
neue, starke Nachtschmerzen
Hinweise auf Blutungen (z.B. schwarzer Stuhl)
ausgeprägte Sedierung oder Atemprobleme unter ZNS-wirksamen Arzneistoffen
Vorgehen in der Apotheke: keine eigenständige „Optimierung“ der Medikation, sondern konsequentes Weiterleiten in die ärztliche Abklärung (Arztpraxis/ärztlicher Bereitschaftsdienst). In seltenen Fällen mit bedrohlicher Symptomatik würde ein Rettungswagen alarmiert. Dokumentation und klare, ruhige Kommunikation („Das muss heute ärztlich geklärt werden“) gehören dazu.
Examens-Tipp: In der Prüfung reicht: 3–4 Red Flags nennen und dann klar sagen: „In der Apotheke nicht weiter therapieren, sondern ärztlich abklären lassen.“ Damit zeigst du sichere Grenzziehung.
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