Aussage: Bei der UV-photometrischen Analyse darf das Lösungsmittel keine eigene Absorption bei der Messwellenlänge zeigen.
Note✓ Die Aussage ist richtig.
Die Verwendung eines Lösungsmittels, das bei der Messwellenlänge, etwa 278 nm, keine eigene Absorption aufweist, ist kritisch, damit die Messung nicht beeinflusst wird. Ein Lösungsmittel mit eigenem Absorptionsverhalten bei der entsprechenden Wellenlänge könnte die Ergebnisse verfälschen.
Note✗ Die Aussage ist falsch.
Frage 2
Aussage: Für die Bestimmung des Gehalts eines Arzneimittels kann jedes beliebige Lösungsmittel verwendet werden, ohne die Messung zu beeinflussen.
Note✓ Die Aussage ist richtig.
Note✗ Die Aussage ist falsch.
Die Wahl des Lösungsmittels ist für die Bestimmung des Gehalts eines Arzneimittels durchaus relevant. Das Lösungsmittel muss so gewählt werden, dass es bei der Messwellenlänge keine eigene Absorption zeigt, um die Genauigkeit nicht zu beeinträchtigen.
Frage 3
Aussage: Die Bildung von Azofarbstoffen dient in der pharmazeutischen Analytik sowohl qualitativen als auch quantitativen Zwecken.
Note✓ Die Aussage ist richtig.
In der pharmazeutischen Analytik wird die Bildung von Azofarbstoffen, durch Reaktionen wie die Diazotierung von Sulfanilsäure und die Kupplung mit Naphthylethylendiamindihydrochlorid, sowohl für qualitative als auch quantitative Analysen genutzt.
Note✗ Die Aussage ist falsch.
Frage 4
Aussage: Cobaltchlorid-Lösungen können nicht mittels VIS-Spektroskopie analysiert werden, da sie farblos sind.
Note✓ Die Aussage ist richtig.
Note✗ Die Aussage ist falsch.
Cobaltchlorid-Lösungen färben sich bei Kontakt mit Wasser rötlich und können daher sehr wohl mittels VIS-Spektroskopie analysiert werden, da sie im sichtbaren Bereich eine charakteristische Farbe aufweisen.
Frage 5
Aussage: Die Konzentration einer Substanz in Lösung ist proportional zu ihrer Absorption, gemessen durch spektralphotometrische Methoden.
Note✓ Die Aussage ist richtig.
Das Lambert-Beer’sche Gesetz beschreibt die Proportionalität zwischen der Konzentration einer absorbierenden Substanz in einer Lösung und der Intensität der Lichtabsorption, die mittels spektralphotometrischer Methoden gemessen wird.
Note✗ Die Aussage ist falsch.
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